Unser AGB´S 
Maler Giese Inh. Yasin Akman e.K
 Adresse: Faurndauerstr. 76 , 73098 Rechberghausen
 Telefon: 0716152720
 E-Mail: info@maler-giese.com
  
  
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Maler Giese inh. Yasin AKman e.K (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend und gelten, wenn nicht anders angegeben, für 8 Tage ab Ausstellungsdatum.
2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Angebots oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
3. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung ausgeführt.
3. Regiearbeiten werden grundsätzlich nicht erbracht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Behinderung / Verzögerung der Ausführung
Sollten sich Verzögerungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. durch andere Gewerke, fehlenden Zugang, ungeeignete Untergründe oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten des Kunden), so verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Mehrkosten durch Stillstand, Wartezeit oder Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen (§ 642 BGB).
5. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise sind Pauschalpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
2. 30 % Anzahlung ist bei Auftragserteilung fällig, die Restzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme.
3. Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren.
6. Teilabnahmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Fertigstellung in sich abgeschlossener Leistungen eine Teilabnahme zu verlangen. Erfolgt keine schriftliche Teilabnahme, kann diese durch Nutzung oder Inbetriebnahme als erfolgt gelten (§ 640 BGB).
7. Abnahme und Leistungen
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Fertigstellungs in sich abgeschlossener Teil-leistungenen eine Teilabnahme zu verlangen. Wird die Abnahme nicht binnen 5 Werktagen erklärt, obwohl die Leistung fertiggestellt und Abnahmefähig ist , gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640BGB)
Die Nutzung der Leistungen insbesondere das Betreten, Möblieren oder Weiterarbeiten duch andere Gewerke, gilt ebenfalls Abgenommen
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
3. Gewährleistungsfristen:
- Für Maler-, Lackier- und Renovierungsarbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre (§ 634a BGB).
- Für Arbeiten, die die Gebäudesubstanz betreffen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich ist und alle notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser) sowie Baufreiheit gewährleistet sind.
2. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, können dadurch entstehende Mehrkosten berechnet werden.
10. Haftung
1. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11. Sonderkündigungsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn eine weitere Ausführung der Arbeiten unzumutbar ist – insbesondere bei Zahlungsverzug, Behinderung der Arbeiten oder unangemessenem Verhalten des Auftraggebers.
12. Kündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, steht dem Auftragnehmer eine Vergütung gemäß § 648 BGB zu.
Bereits erbrachte Leistungen und Materialkosten sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.
13. Gerüstbereitstellung und Nutzung.
Wird das Gerüst vom Auftragnehmer gestellt, so dient es ausschließlich der Ausführung der beauftragten Leistungen durch den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter.
Eine Nutzung des Gerüsts durch Dritte (z. B. andere Gewerke, Bauherren, Hausbewohner oder Fremdfirmen) ist ausdrücklich untersagt. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Unfälle, die aus einer unbefugten Nutzung resultieren.
Sollten andere Parteien das Gerüst nutzen wollen, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers
14. Haftungsausschluss bei Neubauten
Bei Neubauten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für bauphysikalisch oder konstruktionsbedingt auftretende Rissbildungen, insbesondere in Ecken, Anschlüssen, Fensterlaibungen oder Putzflächen.
Diese Erscheinungen (z. B. Setzrisse, Haarrisse) sind keine Mängel der Maler- oder Putzarbeiten, sondern beruhen auf bewegungs- und spannungsbedingten Veränderungen im Baukörper und gelten als bauwerkstypisch
Besondere Bedingungen für Bodenarbeiten
14.1 Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für alle vom Auftragnehmer ausgeführten Bodenarbeiten, wie z. B. Verlegen von Laminat-, Vinyl-, Teppich- und Designböden sowie für vorbereitende Untergrundarbeiten (z. B. Spachteln, Schleifen, Aufbringen von Ausgleichsmassen).
14.2 Untergrundprüfung
Der Auftragnehmer prüft den Untergrund visuell und durch einfache handwerkliche Prüfmethoden. Für verdeckte Mängel (z. B. Restfeuchtigkeit, lose Estrichstellen, Risse, Hohlräume), die bei dieser Prüfung nicht erkennbar sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Erforderliche Zusatzarbeiten zur Beseitigung solcher Mängel werden gesondert berechnet.
14.3 Materialeigenschaften
Farb- und Strukturabweichungen bei Naturmaterialien sowie chargenbedingte Unterschiede bei industriell hergestellten Bodenbelägen sind material- bzw. produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
14.4 Raumklima
Der Auftraggeber hat während der Arbeiten und bis mindestens 72 Stunden nach deren Abschluss ein Raumklima von ca. 18–22 °C sowie eine relative Luftfeuchtigkeit von 50–65 % sicherzustellen. Schäden durch Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
14.5 Maßtoleranzen
Maß- und Ebenheitstoleranzen richten sich nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN 18202. Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen sind kein Mangel.
14.6 Pflege- und Nutzungshinweise
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die sachgerechte Pflege und Nutzung des Bodenbelags hin. Unterbleibt die empfohlene Pflege oder werden nicht zugelassene Reinigungs- bzw. Pflegemittel verwendet, entfällt die Haftung für daraus resultierende Schäden.
14.7 Haftungsausschlüsse
Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung (z. B. extreme Punktbelastungen, stehende Nässe, falsche Reinigungsmethoden) entstehen.
14.8 Geruchsbildung
Bei der Verarbeitung von Klebern, Spachtelmassen oder Versiegelungen kann es zu vorübergehender Geruchsbildung kommen. Diese ist material- und verarbeitungsbedingt und stellt keinen Mangel dar.
15. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
[Ort, Datum]
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Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
